 
  |
 |

 |
Staatsaufbau
|
 |
Aserbaidschan ist ein Zentralstaat. Die Verwaltungschefs der 78 Rayone werden vom Präsidenten ernannt, Kommunalwahlen wurden erstmals Ende 1999 durchgeführt. Die Exklave Nachtschiwan hat den Status einer Autonomen Republik mit eigener Verfassung und Parlament.
|
|
Die Verfassung von 1995 etablierte ein Präsidialsystem, das dem für 5 Jahre gewählten Präsidenten weitreichende Vollmachten einräumt: Er ernennt und entläßt den Ministerpräsidenten und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind. Er ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich, kann jedoch wegen schwerer Amtsvergehen auf Initiative des Verfassungsgerichts vom Parlament entlassen werden. Er kann Rechtsverordnungen erlassen und das Parlament auflösen. Seine Vollmachten erstrecken sich auch auf die Judikative. Der Präsident besitzt das Vorschlagsrecht für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs und des Wirtschaftsgerichts durch das Parlament (Amtszeit zehn Jahre, Wiederwahl möglich) sowie die Ernennung der übrigen Richter (Amtszeit fünf Jahre, Wiederernennung möglich). |
Verfassungsorgane
Die Nationalversammlung ist ein Einkammernparlament, bestehend aus 125 Abgeordneten, von denen ein Abgeordnetensitz für den Vertreter des derzeit armenisch besetzten Berg-Karabach freigehalten wird.
Das Verfassungsgericht, das am 04. Juli 1998 gegründet wurde, besteht aus neun Richtern.
|
 |
 |
|
Es kann derzeit nur vom Staatspräsidenten, dem Parlament, dem Parlament der Republik
Nachtschiwan, dem Obersten Gerichtshof, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerkabinett angerufen werden. Die Einführung einer Individualklage wird vorbereitet.
Neben dem Parlament haben auch der Präsident und das Oberste Gericht Gesetzesinitiativrecht. Der Staatshaushalt wird dem Parlament vom Staatspräsidenten zur Zustimmung vorgelegt.
|
|
 |

|
 |


(c) 2003 mantel+schölzel AG |