Ein- & Ausreise

Deutsche Staatsangehörige sind für die Einreise in die Republik Aserbaidschan visumspflichtig. Das Einreisevisum kann vor Antritt der Reise bei einer aserbaidschanischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Bei Einreise ohne Visum über den internat. Flughafen von Baku kann ein bis zu 30 Tage gültiges Touristen-, Besuchs oder Geschäftsvisum gegen Zahlung einer Gebühr von derzeit US-Dollar 40,-- an dem speziell dafür eingerichteten Visumsschalter im Flughafengebäude erhalten werden. 

Für eine Verlängerung des Visums ist die Visumabteilung der Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums in Baku zuständig. Reisenden, deren Pässe Visa der "Republik Berg-Karabach" enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Der deutsche Kinderausweis wird für die Einreise in die Republik Aserbaidschan anerkannt. Der Ausweis muss ein Lichtbild des Ausweisinhabers enthalten. Eine Altersgrenze für die Anerkennung des Kinderausweises besteht nicht.

Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde.

 
Probleme bei der Wiederausreise aus Aserbaidschan treten regelmäßig dann auf, wenn die Kinder von aserbaidschanischen Staatsangehörigen, die mit ihren Eltern im Rahmen des jüdischen oder deutschen Immigrationsprogrammes nach Deutschland ausgereist sind und dabei nur im alten CCCP-Reisepass eines Elternteils eingetragen waren, mit dem Reisepass des Elternteils aber ohne dessen Begleitung allein nach Aserbaidschan zu Besuchszwecken wieder einreisen. 
 
Da diese Pässe für Staatsangehörige der ehemaligen Sowjetrepublik Aserbaidschan nicht mehr als Reisedokument akzeptiert werden und die mittlerweile älteren Kinder nicht die eigentlichen Paßinhaber sind, wird die Wiederausreise oft von der Beantragung eines neuen aserbaidschanischen abhängig gemacht. 
 
Dabei kann es vorkommen, dass der alte CCCP-Reisepass, mit der darin befindlichen deutschen Aufenthaltserlaubnis für das Elternteil und sein(e) Kind(er) von den aserbaidschanischen Passbehörden eingezogen und nicht in entwertetem Zustand wieder ausgehändigt wird.







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